1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung auf Randelswiesen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular. Mit Absenden des Formulars besteht noch kein Anspruch auf Teilnahme.
3. Auswahl und Teilnahmebestätigung
Die Veranstalter entscheiden nach Prüfung der Anmeldung über die Zulassung zur Veranstaltung. Erst mit separater Bestätigung per E-Mail kommt eine Teilnahme zustande.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern für die Teilnahme ein Beitrag erhoben wird, ist dieser erst nach ausdrücklicher Zahlungsaufforderung fällig. Die Zahlungsfrist und Zahlungsinformationen werden in der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 85,00 € pro Person. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach Bestätigung durch den Veranstalter und vollständigem Zahlungseingang.
5. Ticketversand
Nach bestätigtem Zahlungseingang wird das Ticket beziehungsweise die Teilnahmebestätigung per E-Mail versendet.
6. Stornierung / Rücktritt
Die Bedingungen für Rücktritt, Umbuchung oder Erstattung richten sich nach den vom Veranstalter festgelegten Vorgaben. Diese sind individuell mit dem Veranstalter über info@randelswiesen.de abzusprechen.
Grundsätzlich ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
Die Weitergabe des Tickets ist im Einzelfall in Absprache mit dem Veranstalter möglich.
7. Verhaltensregeln
Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen und angemessenen Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Veranstaltern und beteiligten Personen.
Diskriminierung, Belästigung, übergriffiges oder respektloses Verhalten werden nicht geduldet. Persönliche Grenzen und Entscheidungen anderer Teilnehmer sind jederzeit zu respektieren.
Bei groben Verstößen kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
8. Foto-, Video- und TFP-Shootings zwischen Teilnehmern
8.1 Freiwilligkeit und gegenseitiges Einverständnis
Die Teilnahme an einzelnen Foto- oder Videoaufnahmen ist freiwillig. Ein Shooting darf nur im gegenseitigen Einverständnis der beteiligten Models, Fotografen und sonstigen abgebildeten Personen stattfinden.
Jeder Teilnehmer kann ein Shooting oder eine bestimmte Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen oder beenden. Persönliche Grenzen und ausdrücklich getroffene Absprachen sind jederzeit zu respektieren.
8.2 TFP-Grundlage
Soweit zwischen den beteiligten Personen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, finden die auf der Veranstaltung vereinbarten Shootings auf TFP-Basis statt.
TFP bedeutet, dass grundsätzlich keine gegenseitige finanzielle Vergütung zwischen Model und Fotograf geschuldet wird.
Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung stellt keine Vergütung für die Mitwirkung an einem bestimmten Shooting und keine Vergütung für die Einräumung von Bild- oder Nutzungsrechten dar.
8.3 Rechte des Fotografen und der abgebildeten Personen
Das Urheberrecht an einer Foto- oder Videoaufnahme verbleibt bei der jeweils fotografierenden oder filmenden Person.
Die Mitwirkung an einem Shooting führt nicht automatisch zu einer vollständigen Übertragung von Urheber-, Persönlichkeits- oder Nutzungsrechten.
Umgekehrt berechtigt die Anfertigung einer Aufnahme nicht automatisch zur uneingeschränkten Veröffentlichung oder kommerziellen Verwendung erkennbarer Personen.
8.4 Standardmäßige Nutzung im TFP-Rahmen
Mit der freiwilligen Durchführung eines vereinbarten Shootings erklären sich die beteiligten Personen – soweit vorher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – mit folgender Standardregelung einverstanden:
- Der Fotograf darf die von ihm ausgewählten und bearbeiteten Aufnahmen zur eigenen Präsentation, insbesondere für sein Portfolio, seine Sedcard, seine eigene Webseite und seine eigenen Social-Media-Profile, verwenden.
- Das abgebildete Model darf die ihm vom Fotografen überlassenen oder ausdrücklich freigegebenen Aufnahmen zur privaten Nutzung, für das eigene Portfolio, die eigene Sedcard, die eigene Webseite und die eigenen Social-Media-Profile verwenden.
- Die Nutzungsrechte werden einfach, nicht ausschließlich, unentgeltlich und nicht übertragbar eingeräumt.
- Bei einer Veröffentlichung sollen die jeweils beteiligten Models und Fotografen nach Möglichkeit gegenseitig genannt oder verlinkt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Es besteht ohne eine gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, unbearbeiteter Dateien oder RAW-Dateien.
- Es besteht ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Bildern oder eine bestimmte Bearbeitungs- oder Lieferfrist.
- Eine entstellende, herabwürdigende, diskriminierende, pornografische, rechtswidrige oder irreführende Verwendung oder Bearbeitung der Aufnahmen ist unzulässig.
8.5 Weitergehende und kommerzielle Nutzung
Folgende Nutzungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und den erkennbar abgebildeten Personen:
- die kommerzielle Nutzung außerhalb der eigenen Portfolio- und Selbstdarstellung,
- die Nutzung für bezahlte Werbung oder Werbekampagnen,
- der Verkauf oder die entgeltliche Lizenzierung von Aufnahmen,
- die Verwendung auf Produkten oder Verkaufsartikeln,
- die Weitergabe oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte,
- die Nutzung durch Unternehmen, Agenturen, Marken, Verlage oder sonstige gewerbliche Auftraggeber.
Eine solche Vereinbarung sollte mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, getroffen und aufbewahrt werden.
8.6 Individuelle Vereinbarungen
Models und Fotografen können jederzeit abweichende oder weitergehende Vereinbarungen treffen. Dazu gehören insbesondere Regelungen über:
- die erlaubten Veröffentlichungsplattformen,
- Namensnennung und Verlinkung,
- Bildauswahl und Bearbeitung,
- Anzahl und Lieferzeit der Aufnahmen,
- kommerzielle Nutzungsrechte,
- Vergütung,
- Sperrfristen oder Veröffentlichungsverbote.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den beteiligten Personen haben Vorrang vor den in diesem Abschnitt beschriebenen Standardregelungen.
8.7 Verantwortung der Beteiligten
Die beteiligten Models, Fotografen und sonstigen Personen sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Zustimmungen und Nutzungsrechte einzuholen und die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.
Der Veranstalter wird nicht Vertragspartei der einzelnen Shootings. Er übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Bildauswahl, Bildbearbeitung, Lieferung, Veröffentlichung, Namensnennung oder sonstige Streitigkeiten zwischen den Beteiligten.
9. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter
9.1 Veranstaltungsdokumentation
Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung angefertigt werden.
Bei Übersichts-, Gruppen- und Atmosphärenaufnahmen achtet der Veranstalter darauf, berechtigte Interessen der abgebildeten Personen nicht zu verletzen.
9.2 Erkennbare Einzelaufnahmen und Werbenutzung
Die gezielte Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen ein Teilnehmer als Einzelperson oder als wesentlicher Bestandteil der Aufnahme erkennbar ist, erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit keine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
Die Einwilligung kann insbesondere folgende Verwendungszwecke umfassen:
- die Webseite von Randelswiesen,
- die Social-Media-Auftritte von Randelswiesen,
- die Dokumentation der Veranstaltung,
- Präsentationen und Rückblicke,
- Printmedien,
- die Bewerbung der aktuellen und zukünftiger Veranstaltungen auf Randelswiesen.
9.3 Umfang der Rechte
Soweit eine entsprechende Einwilligung vorliegt, erhält der Veranstalter ein einfaches, nicht ausschließliches und unentgeltliches Recht, die betreffenden Aufnahmen für die genannten Zwecke zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen.
Die Aufnahmen dürfen für die jeweilige Veröffentlichung technisch angepasst werden. Dazu gehören insbesondere Größenänderungen, Ausschnitte, Farbkorrekturen und die Anpassung an verschiedene Medienformate.
Eine entstellende oder herabwürdigende Bearbeitung ist ausgeschlossen.
Eine entgeltliche Veräußerung der Aufnahmen oder eine sachfremde Weitergabe an Dritte ist von dieser Einwilligung nicht umfasst. Die Nutzung notwendiger technischer Dienstleister und Plattformbetreiber bleibt unberührt.
9.4 Von Teilnehmern bereitgestellte Aufnahmen
Übermittelt ein Teilnehmer dem Veranstalter selbst Foto- oder Videoaufnahmen zur Veröffentlichung, muss er sicherstellen, dass er hierzu berechtigt ist und dass die erforderlichen Zustimmungen der erkennbar abgebildeten Personen sowie die notwendigen Nutzungsrechte des Fotografen vorliegen.
Die bloße Entstehung einer Aufnahme auf der Veranstaltung berechtigt den Veranstalter nicht automatisch zu deren Nutzung.
9.5 Widerruf
Eine erteilte Einwilligung kann gegenüber dem Veranstalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann per E-Mail an info@randelswiesen.de erfolgen.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung bleibt unberührt.
Nach Eingang des Widerrufs werden zukünftige Nutzungen auf Grundlage der Einwilligung unterlassen und bereits veröffentlichte digitale Aufnahmen entfernt, soweit dem keine andere Rechtsgrundlage entgegensteht und die Entfernung technisch sowie mit angemessenem Aufwand möglich ist.
Gesetzlich zulässige Verwendungen, die keiner Einwilligung bedürfen, bleiben unberührt.
10. Schäden
Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Requisiten, Pflanzen, technischen Anlagen oder sonstigen Gegenständen sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.
Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
11. Haftung
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
12. Änderungen und Absage
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund anzupassen, zu verschieben oder abzusagen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.